Die große Grundsteuerreform

Abgabe einer Feststellungserklärung auf den 01.01.2022

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt. Zur Zeit beruhen die Berechnungen der Grundsteuer auf den Verhältnissen des Jahres 1964 („alte“ Bundesländer) bzw.  1935 („neue“ Bundesländer) und sind hinter den tatsächlichen Wertentwicklungen der Grundstücke in erheblichem Maß zurückgeblieben. Zum Stichtag 01.01.2022 werden daher alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet.

Um eine Berechnung der neuen Grundsteuer zu ermöglichen, müssen alle Grundstückseigentümer:innen eine Grundsteuererklärung zum Stichtag 01.01.2022 einreichen. In dieser Feststellungserklärung müssen dem Finanzamt gegenüber alle erforderlichen Angaben gemacht werden, die Grundlage der Neuberechnung sind.

Was müssen Sie tun?

  • Voraussichtlich im Mai 2022 wird die Finanzverwaltung durch öffentliche Bekanntmachung zur Abgabe der Feststellungserklärung auffordern. 
  • Ab dem 01.07.2022 kann die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) beim Finanzamt eingereicht werden. Die Abgabe erfolgt ausschließlich elektronisch. 
  • Die Frist zur Abgabe der Erklärung endet voraussichtlich am 31.10.2022.
  • Anhand der übermittelten Daten werden geänderte Bescheide erlassen.
  • Ab dem 01.01.2025 wird die neue Grundsteuer auf Basis dieser Daten durch die Gemeinden erhoben.

Die Grundsteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, in dessen Bezirk das Grundstück  belegen ist. Im Regelfall ist die Erklärung von demjenigen einzureichen, dem das Grundstück zuzurechnen ist, im Regelfall ist das der/die Eigentümer:in. Die erforderlichen Angaben für das Grundvermögen betreffen folgende Grundvermögen:

  • Der Grund und Boden, das Gebäude, sonstige Bestandteile und das Zubehör
  • Das Erbbaurecht
  • Das Wohnungseigentum und das Teileigentum
  • Das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht nach § 30 Abs. 1 WEG

Was können wir für Sie tun

Wir können Ihnen bei der Fertigung der Feststellungserklärung beratend zur Seite stehen. 

Wir übernehmen für Sie die vollständige Erstellung der Erklärung insbesondere

  • Zusammenstellung der Daten anhand der von Ihnen vorgelegten Informationen
  • Einholung von Liegenschaftsinformationen bei den entsprechenden Behörden
  • Fertigung der Grundsteuererklärung
  • elektronische Einreichung der Erklärung beim zuständigen Finanzamt
  • Prüfung der geänderten Bescheide

Wenn Sie uns beauftragen möchten, für Sie Ihre Grundsteuererklärung zu erstellen, senden Sie uns bitte eine E-Mail, damit wir Ihnen eine Auftragsbestätigung sowie eine Honorarvereinbarung zusenden können.

Informieren Sie uns bitte rechtzeitig, falls wir diese Aufgabe für Sie übernehmen sollen. 

Sie erreichen unsere Kanzlei telefonisch unter 02594 — 9418 — 0

 

Oder senden Sie uns eine E-Mail an d.schlotmann@d-schlotmann.de.

 

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!