Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 01.01.2025 die Berechnung der Grundsteuer neu geregelt. Zur Zeit beruhen die Berechnungen der Grundsteuer auf den Verhältnissen des Jahres 1964 („alte“ Bundesländer) bzw. 1935 („neue“ Bundesländer) und sind hinter den tatsächlichen Wertentwicklungen der Grundstücke in erheblichem Maß zurückgeblieben. Zum Stichtag 01.01.2022 werden daher alle Grundstücke in Deutschland für die Grundsteuer neu bewertet.
Um eine Berechnung der neuen Grundsteuer zu ermöglichen, müssen alle Grundstückseigentümer:innen eine Grundsteuererklärung zum Stichtag 01.01.2022 einreichen. In dieser Feststellungserklärung müssen dem Finanzamt gegenüber alle erforderlichen Angaben gemacht werden, die Grundlage der Neuberechnung sind.
Die Grundsteuererklärung muss beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist. Im Regelfall ist die Erklärung von demjenigen einzureichen, dem das Grundstück zuzurechnen ist, im Regelfall ist das der/die Eigentümer:in. Die erforderlichen Angaben für das Grundvermögen betreffen folgende Grundvermögen:
Wir können Ihnen bei der Fertigung der Feststellungserklärung beratend zur Seite stehen.
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