Sonderausgabe E-Rechnung
Sehr geehrte Damen und Herren, ab dem 1. Januar 2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft. Beigefügt erhalten Sie ein ausführliches Schreiben mit allen relevanten Informationen zu den neuen Vorgaben und den nächsten Schritten, die für Sie wichtig sind. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß Dorothee Schlotmann-Leistikow Steuerberaterin
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