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Newsletter Januar 2025
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Newsletter vom Januar 2025


Für Einkommensteuerpflichtige

  • Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
  • Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung

Sonstiges

  • Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei

Gesetzgebung

  • Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
  • Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
  • Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
  • Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
  • Steuerfortentwicklungsgesetz

Termine Steuern/Sozialversicherung –Januar/Februar 2025

Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.


Mit freundlichem Gruß
Dorothee Schlotmann-Leistikow
Steuerberaterin

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