Newsletter vom Januar 2025
Für Einkommensteuerpflichtige - Bürgerliche Kleidung einer Influencerin - Keine Betriebsausgaben
- Vom Vermieter für die vorzeitige Aufgabe der Mietwohnung gezahlte Abfindung ist keine steuerbare Leistung
Sonstiges - Nur als Kapitalanlage dienende leerstehende Wohnungen sind zweitwohnungsteuerfrei
Gesetzgebung - Jahressteuergesetz 2024 passiert den Bundesrat
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
- Steuerliche Freistellung des Existenzminimums 2024
- Neue Sachbezugswerte ab 01.01.2025
- Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025
- Steuerfortentwicklungsgesetz
Termine Steuern/Sozialversicherung –Januar/Februar 2025 Haben Sie Fragen zu den Beiträgen dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Mit freundlichem Gruß Dorothee Schlotmann-Leistikow Steuerberaterin
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